Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien:

u.a. höhere Aktivierungspflichten für Unternehmer bei den Herstellungskosten

Einkommensteuer-Richtlinien

Die gegenwärtigen Einkommensteuer-Richtlinien beruhen auf der Fassung von 2005, zuletzt angepasst in 2008. Mit dem Entwurf der EStÄR 2012 will das Bundesfinanzministerium die Richtlinien an neue Rechtsentwicklungen anpassen. Die Verkündung der durch den Bundesrat gebilligten Endfassung dürfte zum Jahresende erfolgen.

Wesentliche geplante Änderungen

Herstellungskosten: Zu den Herstellungskosten zählte die Finanzverwaltung bislang nur die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie - soweit zurechenbar - die Abschreibungen für das Anlagevermögen. Gemäß den EStÄR 2012 sollen den Herstellungskosten nun auch die Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung hinzugerechnet werden. Damit wird für den Unternehmer künftig ein höherer Anteil seiner Betriebskosten aktivierungspflichtig.

Geldbußen: Der Betriebsausgabenabzug von Geldbußen ist bereits gesetzlich untersagt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG). In R 4.13 Abs. 3 Satz 4 EStÄR 2012-E wird nun festgeschrieben, dass auch die „von der Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht“ in vollem Umfang dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen.

Gewerbesteuerrückstellung

Gemäß R 5.7 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs soll trotz des Betriebsausgabenabzugsverbots künftig eine Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz möglich sein. Die dadurch bedingte Gewinnauswirkung muss außerbilanziell wieder ausgeglichen werden.

Stand: 12. August 2012

Bild: alibaba - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.