Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Steuerfreie Gewinne mit Goldanlagen

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Goldanlagen

Es gibt verschiedene Formen einer Goldanlage, die auch steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Bei physischem Gold liegt ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nur vor, wenn es sich bei der Veräußerung um ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Jahresfrist handelt. Kontroverse Auffassung gab es bisher aber bei Wertpapieren, die einen Lieferanspruch auf Gold verbriefen. Ein solches Wertpapier stellt u. a. die Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung dar.

Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung vertritt im BMF-Schreiben vom 22.12.2009 (ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 16.11.2010) in Rz. 57 die Auffassung, dass Inhaberschuldverschreibungen, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, der Abgeltungsteuer unterliegen. „Entsprechendes gilt bei verbrieften Ansprüchen, die börsenfähige Wertpapiere darstellen, auch wenn der Lieferanspruch in physischer Form gedeckt ist“, heißt es dort weiter.

BFH-Entscheidung

Die Auffassung der Finanzverwaltung widerspricht jedoch der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass Gewinne sowohl aus der Veräußerung als auch der Einlösung von Xetra-Gold-Anleihen nach Ablauf der Veräußerungsfrist nicht steuerbar sind. (Urteil vom 12.5.2015, VIII R 4/15, VIII R 35/14). Xetra-Gold-Anleger, denen in der Vergangenheit von der Depotbank Abgeltungsteuer auf steuerfreie Veräußerungsgewinne abgezogen worden ist, können sich im Einspruchverfahren auf diese Urteile berufen.

Stand: 28. September 2015

Bild: textune - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.