Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Klimaschutzprogramm 2030

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Klimaschutzziele

Die Regierungsparteien stellten am 20.9.2019 diverse Maßnahmen vor, mit denen die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden sollen. In dem Maßnahmenpaket sind auch einige Steueränderungen enthalten.

Entfernungspauschale, Bahnfahrten

Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 von € 0,30 auf € 0,35 ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet. Bahnfernreisen mit ICE und IC sollen durch Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % günstiger werden.

Elektrofahrzeuge

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug als betrieblich genutztes Kraftfahrzeug verwenden, müssen derzeit nur 1 % des hälftigen Listenpreises als privaten Nutzungsanteil versteuern. Mit dem Klimapaket soll die Bemessungsgrundlage für die private Nutzungsversteuerung reiner Elektrofahrzeuge von 0,5 % auf 0,25 % gesenkt werden. Außerdem soll die Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3d KraftStG) bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Einrichtung privater PKW-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern mit einem Handwerkerbonus gefördert werden. Vermieter sollen zur Duldung solcher Einrichtungen verpflichtet werden.

Höhere Steuern für Verbrennungsfahrzeuge

Wer ab dem übernächsten Jahr noch ein neues Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anschafft, muss bei der Kraftfahrzeugsteuer tiefer in die Tasche greifen. So soll sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer überwiegend auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs pro Kilometer beziehen und oberhalb von 95 g CO2/km schrittweise erhöht werden.

Energetische Sanierungen

Steuerförderungen sind auch für Haus- und Immobilienbesitzer geplant, die umweltgerechte Sanierungsmaßnahmen vornehmen. So soll der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab 2020 steuerlich gefördert werden. Nach dem Eckpunkteprogramm soll die Steuerförderung 20 % der Modernisierungskosten betragen. Diese sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Chinnapong - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.