Neue Steuerwerte für Sachleistungen an Arbeitnehmer
Sachbezüge
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch Sachbezüge. Diese sind mit den sogenannten Sachbezugswerten zu erfassen und zu besteuern.
Verordnung 2015
Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab dem 01.01.2015 voraussichtlich folgende Sachbezugswerte gelten:
- für ein Frühstück: monatlich 49 € bzw. 1,63 € täglich
- für ein Mittag- oder Abendessen: monatlich 90 € bzw. 3,00 € täglich
- für die Vollverpflegung: monatlich 229 €
Für eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft gilt ab 2015 ein Sachbezugswert von monatlich 223 € (2014: 221 €). Ist der Pauschalwert im Einzelfall nicht zutreffend und ist es unbillig, den Wert der Unterkunft mit diesem Pauschalpreis zu bestimmen, kann alternativ der ortsübliche Mietpreis zugrunde gelegt werden. Kann dieser nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten festgestellt werden, kann die Unterkunft auch mit einem Pauschalpreis von 3,92 € pro Quadratmeter bei normaler Ausstattung bzw. von 3,20 € je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung bewertet werden.
Stand: 31. Oktober 2014
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