Grundsteuerreform
Die Abgabefristen für die Grundsteuererklärungen anlässlich der Grundsteuerreform 2025 sind abgelaufen. Die Befürchtungen vieler Immobilienbesitzer, ab 2025 erheblich höhere Grundsteuern zu zahlen, sind groß.
Ziel des Gesetzgebers
Wie aus einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestags (vom 13.3.2023, hib 178/2023) hervorgeht, soll die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Letzteres „sei explizites Ziel des Gesetzgebers“, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt (BT-Drucks 20/5860). Der Gesetzgeber habe „an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen“, heißt es aus der Bundesregierung. Letzteres kann aber nur als „Bitte“ der Bundesregierung angesehen werden. Die Gemeinden können die Hebesätze selbst bestimmen.
Stand: 26. April 2023
Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.