Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Verbilligte Parkraumüberlassung

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Parkplatz

Während die Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer im Lohnsteuerrecht regelmäßig keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Überlassung von Parkplätzen gegen Kostenbeteiligung eine entgeltliche Leistung erbringt.

Umsatzsteuerpflicht

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber in einem nahe gelegenen Parkhaus Stellplätze für jeweils monatlich € 55,00 angemietet und diese den Mitarbeitern gegen ein Entgelt von € 27,00 monatlich zur Verfügung gestellt. Die Zahlungen behielt der Arbeitgeber unmittelbar vom Gehalt des jeweiligen Mitarbeiters ein. Der Bundesfinanzhof bejahte in dem Fall (Urteil vom 14.1.2016, V R 63/14) eine Umsatzsteuerpflicht des Arbeitgebers. Unerheblich war, dass die verbilligte Parkraumüberlassung überwiegend unternehmerischen Zwecken diente. „Wer Parkraum gegen Entgelt – auch an das eigene Personal – überlässt, verschafft nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL),  unzweifelhaft einen verbrauchsfähigen Vorteil“ so der BFH.

Steuerfreie unentgeltliche Überlassung

Überlässt der Arbeitgeber den Parkplatz hingegen unentgeltlich, handelt es sich nach Ansicht der Finanzverwaltung um eine nicht steuerbare Leistung (Abschnitt 1.8 Abs. 4 Nr. 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Daraus kann aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kein Rückschluss auf Dienstleistungen gegen verbilligtes Entgelt gezogen werden. In vielen Fällen kann es daher für den Arbeitgeber günstiger sein, den Mitarbeitern Parkflächen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Stand: 28. April 2016

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.