Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Referentenentwurf

Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Intensivierung der EU-Amtshilfe

Der Geltungsbereich des neuen „Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen“ erstreckt sich künftig auf alle Steuerarten – das bisherige EG-Amtshilfe-Gesetz wird abgelöst. Des weiteren richten alle Mitgliedstaaten ein zentrales Verbindungbüro ein, um den Auskunftsverkehr zu beschleunigen. Ab dem 1.1.2014 soll der automatische Informationsaustausch allgemein verbindlich und erweitert werden. Bankgeheimnisse dürfen den Informationsaustausch nicht behindern (neuer § 4 Abs. 5 des Gesetzes).

Elektrofahrzeuge

Steuerlich gefördert werden soll die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass der für die Berechnung der Privatnutzung im Rahmen der 1%-Methode maßgebliche Listenpreis des Fahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten des Akkumulators im Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs gemindert werden soll (neuer § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes).

Lohnsteuerfreibeträge

Die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge sollen künftig zwei Jahre lang gelten. Hierzu soll § 39a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes um einen entsprechenden Satz ergänzt werden.

Maßgeblich für den neuen Zweijahreszeitraum ist der Beginn jenes Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist. Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden auf Antrag berücksichtigt. Änderungen zu Ungunsten müssen dem Finanzamt umgehend angezeigt werden.

Stand: 12. April 2012

Bild: Aamon - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.