EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen
Steuerliche Hindernisse
Nach Meinung der Europäischen Kommission gehören steuerliche Hindernisse „zu den wichtigsten Faktoren“, die EU-Bürger davon abhalten, in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten. Die EU-Kommission nennt in ihrer Pressemitteilung vom 20.01.2014 (IP/14/3) u.a. Steuerdiskriminierungen aufgrund des „Standorts ihrer Investitionen oder Vermögenswerte, des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen oder aufgrund der bloßen Änderung des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen“ oder aber auch „in Bezug auf ihre Rentenversicherungsbeiträge, den Erhalt von Rentenzahlungen oder die Übertragung von Renten- und Lebensversicherungskapital“. Selbstständige sind betroffen, weil ihnen aufgrund der bloßen Verlegung ihrer Tätigkeiten „bestimmte Steuerabzugsmöglichkeiten oder Steuervergünstigungen“ verweigert werden.
Abhilfe
Dem will die EU-Kommission durch eingehende Prüfung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten entgegentreten. Stellt die Kommission einzelne diskriminierende Bestimmungen und/oder die Grundfreiheiten der EU verletzende Vorschriften fest, wird sie bei den nationalen Behörden auf notwendige Änderungen bestehen und droht ggf. mit Vertragsverletzungsverfahren. Ganz sicher fündig werden wird die EU-Kommission in den Vorschriften des deutschen Außensteuergesetzes, wie z.B. der Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Gesetzes.
Stand: 12. Februar 2014
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