Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Richtlinien-Entwurf

Die aktuellen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) datieren aus dem Jahr 2011. Die ErbStR 2011 enthalten nicht die Änderungen aus der letzten Erbschaftsteuerreform 2016 (Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016). Sie mussten daher neu gefasst werden. Mit Schreiben vom 20.12.2018 (Az.- IV C 7 - S 3715/17/10001:001) hat das Bundesfinanzministerium jetzt den Entwurf für eine neue Richtlinienfassung veröffentlicht.

Integration diverser Erlasse

Der Richtlinien-Entwurf beinhaltet neben zahlreichen weiteren seit 2011 ergangenen Erlassen der Finanzverwaltung den „koordinierten Ländererlass vom 22.6.2017 zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (AEErbSt 2017)“. Der Erlasstext wurde weitgehend inhaltsgleich übernommen. Es sind aber immer wieder einzelne Sätze ergänzt oder anders formuliert und außerdem in der Absatznummerierung umgestellt worden. Mit Integration des Anwendungserlasses in die ErbStR 2019 gilt dieser erstmalig auch in Bayern vollumfänglich. Bislang entfaltete dieser Anwendungserlass als bloßer „koordinierter“ (und nicht gleichlautender) Ländererlass keine Bindungswirkung in Bayern.

Geänderte Verwaltungsauffassung zur Betriebsaufspaltung

Der Richtlinien-Entwurf enthält neue Ausführungen zu Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlassen werden. Diese zählen nicht zum Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG). Wird die Betriebsaufspaltung erst durch die Übertragung des Betriebs an den Erwerber begründet, handelt es sich bei dem Grundstück um Verwaltungsvermögen (R E 13b.14 Abs. 1 Satz 9 ErbStR-E). Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung sollen nach dem Richtlinienentwurf Grundstücke, die im Rahmen der umgekehrten Betriebsaufspaltung übertragen werden, nicht zum (steuerlich nicht begünstigten) Verwaltungsvermögen gehören.

Zeitliche Anwendung

Die neuen ErbStR 2019 gelten nach Inkrafttreten für alle Erwerbsfälle, für die die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem Stichtag der Bekanntgabe entsteht. Sie entfalten als Dienstanweisung allerdings nur für die Finanzverwaltungen Bindungswirkung.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.