Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

GmbH-Jahresabschluss 2016

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

GmbH-Größenklassen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) werden zwecks Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Handelsrecht in verschiedene Größenklassen unterteilt. GmbHs mit bis zu zehn Mitarbeitern und einer Bilanzsumme bis zu € 350.000,00 sowie Umsatzerlösen bis zu € 700.000,00 zählen zu den kleinsten GmbHs. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme bis zu € 6.000.000,00 und Umsatzerlösen bis € 12.000.000,00 sind nach dem Handelsrecht kleine GmbHs (vgl. im Einzelnen § 267 Handelsgesetzbuch - HGB). Als „mittelgroß“ gelten GmbHs mit einer Bilanzsumme bis € 20.000.000,00 und Umsatzerlösen bis zu € 40.000.000,00 und einer Beschäftigtenzahl bis zu 250 Mitarbeitern. GmbHs mit darüber hinausgehenden Wertgrößen zählen zu den großen GmbHs.

Jahresabschluss

Mittlere und große GmbHs mussten ihren Jahresabschluss bereits bis 31.3.2017 erstellen. Kleine und Kleinst-GmbHs müssen diesen bis Ende dieses Monats (30.6.2017) erstellen (vgl. § 264 Handelsgesetzbuch - HGB). Der Jahresabschluss mittlerer und großer GmbHs ist nach Erstellung durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Jahresabschluss ist den Gesellschaftern zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung vorzulegen (§ 42a GmbH-Gesetz). Klein- und Kleinst-GmbHs die Gesellschafterversammlung bis zum 30.11.2017 einberufen haben. Für mittelgroße und große GmbHs gilt eine Frist bis zum 31.8.2017.

Offenlegung und Einstellung ins Unternehmensregister

Den letzten Termin im Jahr 2017 stellt der 31.12.2017 dar. Spätestens bis Jahresende ist der Jahresabschluss 2016 offenzulegen und in das elektronische Unternehmensregister einzustellen. Kleine GmbHs müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen. Außerdem müssen diese keinen Lagebericht erstellen. Schließlich genügt ein verkürzter Anhang. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Anhangs ganz verzichten, ebenso auf eine Offenlegung des Jahresabschlusses. Es genügt lediglich eine Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger. Dies hat den Vorteil, dass ein Abruf der Jahresabschlussunterlagen für Kleinst-GmbHs kostenpflichtig wird und dadurch vielleicht nicht jeder „Konkurrent“ in die Bücher schaut.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.