Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Veräußerung selbst genutzter Immobilien

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“. Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten und den Anschaffungskosten. Nur wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre beträgt, ist der Gewinn steuerfrei.

Selbst genutzte Immobilien

Eine Ausnahme gilt für selbst genutzte Immobilien. Diese können unabhängig von der Haltedauer, also auch innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes, steuerfrei veräußert werden, wenn sie
a) im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder
b) im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs.1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG).

Alternative b) kommt beispielsweise bei bisher fremdgenutzten (vermieteten) Immobilien zum Tragen. Auch Mietgrundstücke können daher steuerfrei veräußert werden, wenn der Eigentümer diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren, d. h. in einem zusammenhängenden Zeitraum innerhalb der letzten drei Kalenderjahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Drei-Jahres-Zeitraum

Der maßgebliche Zeitraum muss nicht die vollen drei Kalenderjahre umfassen. Der Veräußerer muss die Immobilie allein, mit seinen Familienangehörigen oder gemeinsam mit einem Dritten bewohnt haben. Die Finanzverwaltung lässt es auch genügen, wenn die Immobilie nur zeitweise bewohnt worden ist, jedoch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (z. B. Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, vgl. BMF vom 05.10.2000, IV C 3 - S 2256 - 263/00).

Stand: 26. Mai 2014

Bild: eyewave - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.