Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich bilden

News für Mandanten - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Investitionsabzugsbetrag

Für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. In einem aktuellen Fall, den der 4. Senat des FG Niedersachsen zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden kann, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen.

Das Urteil

Das FG hat in dem aktuellen Urteil vom 02.04.2014 (Az. 9 K 308/12) die nachträgliche Bildung bejaht, wenn seit der tatsächlichen Anschaffung weniger als 3 Jahre vergangen sind. Allerdings hat der Senat in diesem Urteil betont, dass die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachträglicher Einkommenserhöhungen dienen darf. In einem Urteil aus 2013 (v. 18.12.2013, 4 K 159/13) hat das FG hingegen auch die nachträgliche Inanspruchnahme nach Durchführung einer Außenprüfung zum Zweck des Ausgleichs nachträglicher Einkommenserhöhungen für zulässig erachtet. Die Finanzverwaltung lässt eine nachträgliche Bildung nach der erstmaligen Steuerfestsetzung nicht zu, soweit die Nachholung erkennbar dem Ausgleich nachträglicher Einkommenserhöhungen, z.B. nach einer Außenprüfung, dient (BMF, Schreiben v. 20.11.2013, Tz. 24).

Revision

Gegen das Urteil 9 K 308/12 hat die Finanzverwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt. Auch gegen das Urteil 4 K 159/13 ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. IV R 9/14).

Stand: 23. Juni 2014

Bild: Markus Mainka - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.