Seitenbereiche
Label Digitale Kanzlei

Jahressteuergesetz 2013

News für Ärzte - Wenn wir Ihre Steuern machen bekommt die Konkurrenz lange Hälse!
Inhalt

Jahressteuergesetz

Die Bundesregierung hat am 19.6.2012 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt. Ziel dieses Gesetzeswerkes ist es u.a., den „Erfüllungsaufwand“ für den Steuerbürger und für die Wirtschaft zu senken. Der Erfüllungsaufwand soll u.a. dadurch gesenkt werden, dass die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Freibeträge künftig zwei Jahre gelten sollen und nicht jedes Jahr neu beantragt werden müssen. Die für Ärztinnen und Ärzte wesentlichen Neuerungen sind:

Einkommensteuer-Steuerförderung von Hybridfahrzeugen

Ärztinnen und Ärzte, die sich bis Ende nächsten Jahres geschäftlich ein Hybridfahrzeug anschaffen wollen, können die für die Berechnung der Privatentnahme zugrunde zu legenden Gesamtkosten des Fahrzeugs (Anschaffungskosten/Listenpreis) um den auf den Batteriespeicher entfallenden Teil der Gesamtkosten mindern. Vorgesehen sind jeweils 500 € pro kWh Speicherkapazität.

Pflegeleistungen

An Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten kann ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 € im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige für die Leistungen kein Entgelt erhält. Außerdem mussten die Pflegeleistungen bislang in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden, die im Inland belegt sein mussten. Künftig soll der Pflege-Pauschbetrag auch für Pflegeleistungen geltend gemacht werden können, die in einer im EU oder im EWR-Ausland gelegenen Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Erforderlich ist künftig nur noch ein Nachweis über die Hilflosigkeit der im Ausland wohnhaften pflegebedürftigen Person.

Umsatzsteuer-Infektionshygienische Leistungen steuerfrei

Nach dem Gesetzentwurf (§ 4 Nr. 14 Buchst. e UStG-E) sollen Leistungen, die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, durch einen Arzt oder eine Hygienefachkraft erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit werden.

Patientenverwaltung-Steuerunterlagen von Dokumenten

Rechnungen für Privatpatienten und andere steuerrelevante Praxisrechnungen sollen ab 2013 statt bislang 10 Jahre nur noch 8 Jahre, ab 2015 nur noch 7 Jahre aufzubewahren sein.

Stand: 12. August 2012

Bild: tsyhun - Fotolia.com

Über uns
Wir sind für Sie an 2 Standorten vertreten, um Sie bestmöglich zu betreuen: Fellbach und Pforzheim. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen bzw. News  haben, können Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Standort Fellbach

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Hirschstraße 3
70734 Fellbach, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

Standort Pforzheim

Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH Schenk & Bauer Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH

Bleichstraße 47 - 49
75173 Pforzheim, Deutschland


Fax +49 711 906595 - 95

In Kooperation mit

Schenk Wirtschaftstreuhand
Bauer und Schenk Logo

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.