Gesetzentwurf:
Im Januar stellte die Bundesregierung ihren Entwurf für ein neues Patientenrechtegesetz vor. Das neue Recht regelt u.a. ausdrücklich den Behandlungsvertrag neu. Entsprechende Regelungen sollen im Bürgerlichen Gesetzbuch ihren Niederschlag finden.
Regelungsbereiche:
Zu den wichtigsten Regelungsbereichen des neuen Gesetzes gehören:
Beweislastumkehr:
Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte die Beweislast dafür haben, dass der eingetretene gesundheitliche Schaden gerade nicht durch ihre Falschbehandlung eingetreten ist. Diese Art der Beweislastumkehr soll für grobe Behandlungsfehler gelten. Darunter fallen nach dem Gesetzentwurf gravierende Fälle. Weitere Beweiserleichterungen für Patienten soll es bei voll beherrschbaren Risiken geben. So gilt ein Behandlungsfehler künftig als gegeben, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko ergibt, das der Behandelnde voll beherrscht (z. B. nachhaltige Hirnschädigungen durch ein defektes Narkosegerät).
Dokumentationspflichten:
Ärztinnen und Ärzten werden auch mehr Dokumentationspflichten auferlegt. So müssen Patientenakten vollständig und sorgfältig geführt werden. Patienten erhalten ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht.
Aufklärungspflichten:
Patienten müssen umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Hierzu wird ein persönliches Gespräch obligatorisch, bloße schriftliche Erklärungen reichen künftig nicht mehr. Der Gesetzentwurf liegt derzeit bei den Ländern und Verbänden auf. Der Referentenentwurf kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen bzw. downgeloadet werden (www.bmg.bund.de).
Stand: 12. Februar 2012
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